top of page

Impressum

Kontakt-Adresse

Melliger & Partner AG

Sanitär - Heizung
Spielhof 9
6317 Oberwil b. Zug
Schweiz

E-Mail:
info@melliger-partner.ch

Konzeption, Design, technische Umsetzung und Betrieb

Simon Dubach, Zug

 

Vertretungsberechtigte Person(en)

Melliger Raphael, Präsident des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift
Melliger Michèle, Mitglied des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift
Müller Rolf, Mitglied des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift
Müller Jacqueline, Mitglied des Verwaltungsrates | Einzelunterschrift

Handelsregister-Eintrag

Eingetragener Firmenname: Melliger & Partner AG
Handelsregister Nr: CHE-283.113.878

 

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-283.113.878


Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

 

Haftungsausschluss für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des jeweiligen Nutzers.

 

Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der Firma Melliger & Partner AG oder den speziell genannten Rechteinhabern (s.h. Copyright-Verweis der jeweiligen Bilder). Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.

 

Quelle: SwissAnwalt

bottom of page